myITP - Benutzungsbedingungen
Fassung Februar 2002

1. Vertragsgegenstand
Zweck der Vereinbarung ist die Regelung der Verarbeitung von Aufträgen und Informationen, die über eine Datenkommunikationsleitung zwischen Kunde und der IT Services Paier GmbH (In der Folge kurz ‚ITP’ genannt) übertragen werden. Diese Teilnahmevereinbarung berechtigt den Kunden über eine Datenübertragungsleitung die Kommunikation mit dem myITP Kundenzentrum aufzubauen und nach elektronischer Autorisierung mit der Durchführung von Aufträgen zu betrauen, sowie Kundenabfragen zu tätigen.

2. Voraussetzungen
Für die Nutzung des myITP Kundenzentrums ist die Legitimation durch Benutzername und Passwort erforderlich.

3. Leistungsumfang
Das myITP Kundenzentrum ermöglicht die Abfrage von Dienstplan-Informationen und Tätigkeitslisten, sowie Dokumentationen und Informationen der ITP für Ihre Kunden.

4. Nutzungszeiten
Der Kunde kann das myITP Kundenzentrum Montag- Sonntag zwischen 5 Uhr morgens und Mitternacht verwenden. Die ITP behält sich das Recht vor, die Nutzungszeiten vor allem aus technischen Erfordernissen auch ohne vorangehende Ankündigung zu ändern.

5. Zugriffsberechtigung
Zur Sicherung des Zugriffs auf das myITP Kundenzentrum erhält jede nutzungsberechtigte Person einen Benutzernamen und ein Passwort zur persönlichen Authentifizierung.

Die ITP ist berechtigt, das Verfahren der persönlichen Identifizierung gegen vorherige Mitteilung an den Kunden abzuändern. Jeder, der sich durch Eingabe seiner persönlichen Identifikationsmerkmale legitimiert, ist gegenüber der ITP berechtigt, im Rahmen seiner der ITP bekanntgegebenen Nutzungsberechtigung auf das myITP Kundenzentrum zuzugreifen. Die ITP ist nicht verpflichtet, eine darüber hinausgehende Prüfung der Berechtigung des Kunden vorzunehmen.

6. Sorgfaltspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die angeführten Identifikationsmerkmale geheim gehalten und nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

Bei Verlust der persönlichen Identifikationsmerkmale oder bei Bestehen des Verdachtes, dass eine unbefugte Person von den persönlichen Identifikations-Merkmalen Kenntnis erlangt hat, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die ITP zu benachrichtigen.

Nach dreimaligem Zugriff mit falschen persönlichen Identifikationsmerkmalen wird der Zugriff für den Nutzungsberechtigten automatisch gesperrt. Die Aufhebung der Zugriffssperre muss vom Kunden bei der ITP telefonisch, schriftlich oder per Mail beantragt werden.

7. Haftung
Der Kunde trägt Schäden, die durch missbräuchliche Verwendung der persönlichen Identifikationsmerkmale entstehen selbst, sofern diese nicht durch die ITP grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Das Risiko einer Fehl- oder Rückleitung, das durch die Eingabe falscher oder unvollständiger Angaben entsteht, trägt grundsätzlich der Kunde. Für diese Schäden haftet die ITP nur, falls sie diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

Bei einer Verletzung dieser Vereinbarung hat der Kunde der ITP den durch die Verletzung erzielten Nutzen im vollem Umfang abzugelten sowie der ITP gegenüber dritten Informationslieferanten schad- und klaglos zu halten. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt der ITP ausdrücklich vorbehalten.

Für allfällige Schäden, die im Zusammenhang mit Störungen bei der Hard- und Software des Kunden oder durch das Nichtzustandekommen des Verbindungsaufbaus mit dem myITP Kundenzentrum entstehen können, haftet die ITP nur, sofern sie diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

Der Austausch von Daten erfolgt sowohl über öffentliche, nicht geschützte Einrichtungen der Post als auch über private Netzwerkanbieter. Für die dem Kunden infolge von übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Leistungsunterbrechungen, Verspätungen, Störungen oder rechtswidrigen Eingriffen der Post oder privater Netzwerkanbieter entstehenden Schäden und/oder entgangene Gewinne kann die ITP keine Haftung übernehmen.

Die ITP haftet nicht für Schäden, die aus Übermittlungsfehlern, Irrtümern, Unterbrechungen, Verspätungen, Auslassungen oder Störungen irgendwelcher Art sowie aus Eingriffen in technische Einrichtungen der ITP entstanden sind, es sei denn, sie hat den Schaden vorsätzlich oder gar fahrlässig verursacht. In diesem Fall aber nur in dem Maß, in dem sie im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Für entgangenen Gewinn haftet die ITP in keinem Fall.

Für Unternehmen ist in allen in diesem Punkt genannten Fällen auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8. Geschäftsbedingungen und anwendbares Recht
So weit hier nicht anders angeführt gelten ergänzend die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IT Services Paier GmbH in der jeweils gültigen Fassung.

Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbarter fakultativer Gerichtsstand. Darüber hinaus ist die ITP berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.