Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und
Leistungen der ITP - IT Services Paier GmbH, in der Folge kurz ‚ITP' genannt. Alle Lieferungen
und Leistungen der ITP erfolgen ausschließlich zu den nachstehend angeführten Bedingungen
mit denen sich der Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Davon abweichende
Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. Unser Vertragspartner stimmt
zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch den Vertragspartner im Zweifel von unseren
Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen
bleiben. Vertragserfüllungs-Handlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von
unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Angebote & Bestellungen
An unser Angebot sind wir 30 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Sofern nichts anderes
vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen
Preisen in Rechnung gestellt werden. Verträge kommen erst durch Ihre Bestellung und einer
Auftragsbestätigung der ITP zustande, falls keine Auftragsbestätigung vorliegt,
durch Lieferung.
Dienstleistungen
Die von der ITP durchzuführenden Leistungen sind ausschließlich schriftlich in der
Auftragsbestellung zu beschreiben. Darüber hinaus gehende Leistungen werden separat
in Rechnung gestellt. Die Zeit bis zum Erbringen der Leistung gilt als unverbindlich
vereinbart. Voraussetzung für die Einhaltung dieser ist, dass wir allfällige,
für den Auftrag notwendige, Zulieferungen rechtzeitig erhalten haben. Sämtliche
Ansprüche aus der Nichteinhaltung der angegebenen Zeit bis zum Erbringen der Leistung
sind ausgeschlossen.
Lizenzen
Sofern in Angeboten, Verträgen oder Auftragsbestätigungen der Begriff "Lizenzen"
verwendet wird, ist damit die Erteilung von einfachen, nicht übertragbaren
Nutzungsbewilligungen an Softwaremodulen der ITP beschrieben.
Referenzen
Die ITP behät sich das Recht vor, erbrachte Leistungen aus Aufträgen als Referenz
zu verwenden. Das inkludiert den Namen und das Logo des Kunden sowie die Art und Dauer des
Auftrages, sofern nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarung anders geregelt.
Preise
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt, exklusive
Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen
Preisen hinzugerechnet.
Alle von der ITP genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen
Kalkulationssituation und sind jedenfalls 6 Monate gültig. Sollten sich die Lohnkosten
aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche, oder andere, zur
Leistungserbringung notwendige Kosten, verändern, so werden die Preise entsprechend
erhöht oder ermäßigt.
Zahlungskonditionen
Grundsätzlich haben Rechnungen der ITP, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart,
ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungserhalt. Der Rechnungsbetrag ist in der genannten
Frist auf das auf der Rechnung ausgewiesene Konto zu überweisen. Bei Auftragsvolumina
oberhalb der 10.000,- Euro Grenze ist die ITP berechtigt ein Akonto von 50 % der Auftragssumme
vor der Leistungserbringung einzufordern. Ein Skontoabzug wird nicht anerkannt. Bei
Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. verrechnet. Der Kunde ist
nicht berechtigt Zahlungen wegen nicht vollständig erbrachter Leistung, Garantie- oder
Gewährleistungsansprüchen bzw. Bemängelungen zurückzuhalten.
Mahn- und Inkassospesen
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger
entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die
Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des
BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden
Vergütungen ergeben. Sofern die ITP das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der
Schuldner, die anfallenden Mahnspesen, sowie die Kosten für die Evidenzhaltung zu
übernehmen.
Darüber hinaus ist jeder Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht,
dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten
der ITP anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
Transport / Versand
Die Beförderungsgefahr liegt, auch wenn der Transport durch die ITP veranlasst wurde,
beim Kunden. Transportweg und Transportmittel bleiben ausschließlich der ITP vorbehalten.
Geräte, Daten oder Unterlagen des Kunden werden von ITP-Mitarbeitern nur auf Gefahr des
Kunden transportiert oder bei der ITP gelagert.
Daten und Programme auf kundeneigenen PC s, die der ITP aus welchem Grund auch immer
übergeben oder überlassen wurden, müssen vom Kunden vor Übergabe gesichert
worden sein. Die ITP haftet für keinerlei Daten- und Programmverluste durch
ITP-Tätigkeiten.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ITP. In der
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor,
wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
Reisekosten
Für die An- und Abreise vom/zum Kunden wird ein adäquates Verkehrsmittel, das
für den ITP-Mitarbeiter aufgrund der Tätigkeiten, der zu transportierenden
Geräte und der Örtlichkeit des Kunden optimal erscheint, von der ITP gewählt.
Für Nächtigungen wird ein adäquates Quartier in unmittelbarer Nähe des
Kunden von der ITP gewählt. Als Tagsatz und für Kilometergelder werden die
gesetzlich anerkannten Sätze angewendet. Sämtliche Reisekosten sind vom Kunden zu
tragen und werden nach Aufwand abgerechnet.
Haftung & Schadenersatz
Die ITP haftet aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen, sofern
wesentliche Vertragspflichten verletzt sind, für jegliches Verschulden, ansonsten nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Wiederbeschaffung von Software
und Daten haftet die ITP in jedem Fall nur dann, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass die
Software und Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit
vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann. Die ITP haftet im Falle des Verschuldens nur
für die Schäden, die typisch und vorhersehbar sind. Die ITP übernimmt keine
Haftung bei Folgeschäden jeglicher Art, insbesondere durch Betriebsunterbrechungen,
Produktionsausfall, Umsatzverlust oder für sonstig entgangenen Gewinn.
Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Auftraggeber nicht, den Mangel selbst oder durch
Dritte beheben zu lassen, sondern es ist der ITP vorher Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb
angemessener Frist zu geben.
Ist der Mangel behebbar, erfolgt die Gewährleistung ausschließlich durch kostenlose
Behebung innerhalb angemessener Frist. Im Falle der Unbehebbarkeit des Mangels, einer
misslungenen Reparatur oder bei Verzug der Reparatur besteht je nach der Art des Mangels der
Anspruch auf Wandlung bzw. Preisminderung.
Gelieferte Waren und Leistungen sind nach der Übergabe unverzüglich zu untersuchen.
Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3
Tagen nach Übergabe unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels der ITP bekannt zu
geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird
eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware / Leistung
als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen,
sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, ist in diesen Fällen
ausgeschlossen.
Sämtliche Ersatzansprüche verjähren 12 Monate nach Erbringung der Leistung oder
Lieferung. Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
Unmöglichkeit der Leistung
Die ITP wird von Ihrer Leistungserbringung frei, falls die Erfüllung durch höhere
Gewalt oder sonstige Ereignisse unmöglich ist.
Irrtum & Druckfehler
Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtum
wird ausgeschlossen.
Rechtsgültigkeit und Gerichtsstand
Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt
das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbarter fakultativer Gerichtsstand.
Darüber hinaus ist die ITP berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand
zu klagen.
Allgemeine Bestimmungen
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit
auch der Originalunterschrift. Für Vertragspunkte und Rechtssituationen, die in diesen
AGB nicht ausdrücklich geregelt werden, gelten die entsprechenden Punkte der AGB des
Fachverbandes für Unternehmensberatung und Datenverarbeitung der Wirtschaftskammer
Österreich.
Die Ungültigkeit, Unzulässigkeit oder Unausführbarkeit einzelner Bestimmungen
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragspartner werden
solche Bestimmungen durch eine Regelung ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck
möglichst nahe kommt.