Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ITP - IT Services Paier GmbH
Fassung April 2002

Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der ITP - IT Services Paier GmbH, in der Folge kurz ‚ITP' genannt. Alle Lieferungen und Leistungen der ITP erfolgen ausschließlich zu den nachstehend angeführten Bedingungen mit denen sich der Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch den Vertragspartner im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungs-Handlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

Angebote & Bestellungen
An unser Angebot sind wir 30 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Verträge kommen erst durch Ihre Bestellung und einer Auftragsbestätigung der ITP zustande, falls keine Auftragsbestätigung vorliegt, durch Lieferung.

Dienstleistungen
Die von der ITP durchzuführenden Leistungen sind ausschließlich schriftlich in der Auftragsbestellung zu beschreiben. Darüber hinaus gehende Leistungen werden separat in Rechnung gestellt. Die Zeit bis zum Erbringen der Leistung gilt als unverbindlich vereinbart. Voraussetzung für die Einhaltung dieser ist, dass wir allfällige, für den Auftrag notwendige, Zulieferungen rechtzeitig erhalten haben. Sämtliche Ansprüche aus der Nichteinhaltung der angegebenen Zeit bis zum Erbringen der Leistung sind ausgeschlossen.

Lizenzen
Sofern in Angeboten, Verträgen oder Auftragsbestätigungen der Begriff "Lizenzen" verwendet wird, ist damit die Erteilung von einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsbewilligungen an Softwaremodulen der ITP beschrieben.

Referenzen
Die ITP behät sich das Recht vor, erbrachte Leistungen aus Aufträgen als Referenz zu verwenden. Das inkludiert den Namen und das Logo des Kunden sowie die Art und Dauer des Auftrages, sofern nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarung anders geregelt.

Preise
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

Alle von der ITP genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls 6 Monate gültig. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche, oder andere, zur Leistungserbringung notwendige Kosten, verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht oder ermäßigt.

Zahlungskonditionen
Grundsätzlich haben Rechnungen der ITP, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungserhalt. Der Rechnungsbetrag ist in der genannten Frist auf das auf der Rechnung ausgewiesene Konto zu überweisen. Bei Auftragsvolumina oberhalb der 10.000,- Euro Grenze ist die ITP berechtigt ein Akonto von 50 % der Auftragssumme vor der Leistungserbringung einzufordern. Ein Skontoabzug wird nicht anerkannt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. verrechnet. Der Kunde ist nicht berechtigt Zahlungen wegen nicht vollständig erbrachter Leistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen bzw. Bemängelungen zurückzuhalten.

Mahn- und Inkassospesen
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern die ITP das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, die anfallenden Mahnspesen, sowie die Kosten für die Evidenzhaltung zu übernehmen.

Darüber hinaus ist jeder Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten der ITP anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

Transport / Versand
Die Beförderungsgefahr liegt, auch wenn der Transport durch die ITP veranlasst wurde, beim Kunden. Transportweg und Transportmittel bleiben ausschließlich der ITP vorbehalten. Geräte, Daten oder Unterlagen des Kunden werden von ITP-Mitarbeitern nur auf Gefahr des Kunden transportiert oder bei der ITP gelagert.

Daten und Programme auf kundeneigenen PC s, die der ITP aus welchem Grund auch immer übergeben oder überlassen wurden, müssen vom Kunden vor Übergabe gesichert worden sein. Die ITP haftet für keinerlei Daten- und Programmverluste durch ITP-Tätigkeiten.

Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ITP. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

Reisekosten
Für die An- und Abreise vom/zum Kunden wird ein adäquates Verkehrsmittel, das für den ITP-Mitarbeiter aufgrund der Tätigkeiten, der zu transportierenden Geräte und der Örtlichkeit des Kunden optimal erscheint, von der ITP gewählt. Für Nächtigungen wird ein adäquates Quartier in unmittelbarer Nähe des Kunden von der ITP gewählt. Als Tagsatz und für Kilometergelder werden die gesetzlich anerkannten Sätze angewendet. Sämtliche Reisekosten sind vom Kunden zu tragen und werden nach Aufwand abgerechnet.

Haftung & Schadenersatz
Die ITP haftet aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt sind, für jegliches Verschulden, ansonsten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Wiederbeschaffung von Software und Daten haftet die ITP in jedem Fall nur dann, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass die Software und Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann. Die ITP haftet im Falle des Verschuldens nur für die Schäden, die typisch und vorhersehbar sind. Die ITP übernimmt keine Haftung bei Folgeschäden jeglicher Art, insbesondere durch Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfall, Umsatzverlust oder für sonstig entgangenen Gewinn.

Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Auftraggeber nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist der ITP vorher Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.

Ist der Mangel behebbar, erfolgt die Gewährleistung ausschließlich durch kostenlose Behebung innerhalb angemessener Frist. Im Falle der Unbehebbarkeit des Mangels, einer misslungenen Reparatur oder bei Verzug der Reparatur besteht je nach der Art des Mangels der Anspruch auf Wandlung bzw. Preisminderung.

Gelieferte Waren und Leistungen sind nach der Übergabe unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels der ITP bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware / Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Sämtliche Ersatzansprüche verjähren 12 Monate nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung.

Unmöglichkeit der Leistung
Die ITP wird von Ihrer Leistungserbringung frei, falls die Erfüllung durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse unmöglich ist.

Irrtum & Druckfehler
Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtum wird ausgeschlossen.

Rechtsgültigkeit und Gerichtsstand
Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbarter fakultativer Gerichtsstand. Darüber hinaus ist die ITP berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Allgemeine Bestimmungen
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift. Für Vertragspunkte und Rechtssituationen, die in diesen AGB nicht ausdrücklich geregelt werden, gelten die entsprechenden Punkte der AGB des Fachverbandes für Unternehmensberatung und Datenverarbeitung der Wirtschaftskammer Österreich.
Die Ungültigkeit, Unzulässigkeit oder Unausführbarkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragspartner werden solche Bestimmungen durch eine Regelung ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahe kommt.